Die aipi e. K. verpflichtet sich, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Maßgebliche Standards sind die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Websites der aipi e. K.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aktueller Status
Diese Website ist wegen der nachstehend genannten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 konform. Die aufgeführten Punkte werden derzeit überarbeitet.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
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PDF-Dokumente: Einige ältere PDF-Dokumente, die vor dem 1. Januar 2024 erstellt wurden, sind nicht vollständig barrierefrei. Beispielsweise fehlt bei einzelnen Dokumenten eine korrekte Tag-Struktur, was die Nutzung mit Screenreadern erschwert. Wir arbeiten daran, neue Dokumente standardmäßig barrierefrei zu erstellen und wichtige ältere Dokumente bei Bedarf zu überarbeiten.
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Untertitel für Videos: Videos, die vor dem 1. Juni 2025 eingebunden wurden, verfügen möglicherweise nicht durchgängig über Untertitel. Alle neuen Videos werden mit Untertiteln versehen.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16. Juni 2025 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit wurde in Form einer Selbstbewertung durch unsere interne Digitalabteilung auf Basis des WCAG-Testverfahrens durchgeführt. Die Erklärung wurde zuletzt am 16. Juni 2025 überprüft.
4. Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Antwort aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufriedenstellend ist, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren sowie die Möglichkeit der Antragstellung finden Sie auf der Website der Schlichtungsstelle: www.schlichtungsstelle-bgg.de